"Ruhepause für das kommunalpolitische Mandat"
Wir sind uns wohl einig: Die Übernahme des kommunalpolitischen Mandates muss attraktiver werden, insbesondere für Menschen in der sog. Rushhour des Lebens
Ich meine: Eine Ruhepause des kommunalpolitischen Mandates muss möglich werden. Dazu habe ich konkrete Vorschläge entwickelt, die in der aktuellen LKV (Landes- und Kommunalverwaltung) veröffentlicht wurden.
1. Strukturkrise des kommunalpolitischen Ehrenamtes
Das kommunalpolitische Ehrenamt leidet unter einem zunehmenden Attraktivitätsverlust. Die Bereitschaft, sich für eine gesamte Legislaturperiode zu binden, sinkt. Berufliche Belastungen, familiäre Verpflichtungen und gesellschaftliche Veränderungen erschweren das Engagement. Besonders betroffen sind die Menschen in der sog. Rushhour des Lebens.
2. Starres Mandatsverständnis im geltenden Recht
Das geltende Kommunalrecht kennt faktisch nur die Alternative: Mandat vollständig wahrnehmen oder endgültig aufgeben. Das Mandat ist persönlich und nicht teilbar; eine Vertretung im Rat ist rechtlich nicht zulässig. Rotationsmodelle sind ebenfalls ausgeschlossen. Es gibt allerdings auch Hinderungsgründe, die nur temporär bestehen. Das kommunalpolitische Ehrenamt passt für einen überschaubaren Zeitraum nicht zur Lebenssituation. So gibt es Hinderungsgründe, die ganz unabhängig von einer vorübergehenden dienstlichen Verhinderung, kurzfristigen Erkrankung oder einem Urlaub die Wahrnehmung des Ehrenamtes im Ortsrat, Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag für einen längerfristigen Zeitraum unmöglich machen. Zu denken ist beispielsweise an:
die junge Mutter, die nicht nur im Beruf, sondern auch im Ehrenamt Elternzeit beanspruchen möchte,
den Studenten, der ein Auslandssemester anstrebt,
die leitende Mitarbeiterin eines international tätigen Unternehmens, die die Möglichkeit erhält, für ein Jahr nach Brasilien zu wechseln,
eine pflegebedürfte Mutter, die den vollen Einsatz des Mandatsträgers im Privaten verlangt,
eine schwere Erkrankung des Ratsmitglieds, die gerade keine Kraft für das kommunalpolitische Ehrenamt lässt.
3. Demokratietheoretische Problematik fehlender Vertretung
Die fehlende Vertretungsmöglichkeit wirkt sich nicht nur individuell, sondern auch strukturell aus. Mehrheitsverhältnisse können sich durch Abwesenheit verschieben, kleine Fraktionen werden geschwächt. Zudem entsteht informeller Druck innerhalb der Gremien. Der Wählerwille wird bei längerer Verhinderung faktisch beeinträchtigt.
4. Reformvorschlag: Gesetzlich geregelte temporäre Mandatsvertretung
Vorgeschlagen wird eine gesetzliche Regelung, die bei längerfristiger, aber zeitlich begrenzter Verhinderung (mindestens zwei Monate, maximal zwölf Monate) eine temporäre Vertretung ermöglicht. Das Ersatzmitglied rückt befristet aus der Liste nach und erhält volle Rechte und Pflichten. Nach Wegfall des Verhinderungsgrundes kehrt das gewählte Ratsmitglied in sein Mandat zurück.
5. Internationale Vorbilder und Reformdynamik
In Deutschland existieren solche Regelungen bislang nicht. Mehrere österreichische Bundesländer praktizieren jedoch vergleichbare Vertretungsmodelle mit positiven Erfahrungen. Auch in Deutschland gewinnt der politische Diskurs an Dynamik. Die Reform ist demokratisch geboten, rechtlich umsetzbar und ein zentraler Hebel zur Attraktivitätssteigerung des kommunalpolitischen Ehrenamtes.
Fazit
Die Einführung einer gesetzlich geregelten ‚Ruhepause‘ für kommunale Mandatsträger stärkt die Attraktivität des Ehrenamtes, sichert demokratische Mehrheiten und trägt zur Stabilisierung der lokalen Demokratie bei. Die Mandatsruhe ist notwendig, demokratisch sinnvoll und rechtlich regelbar.
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