Aufsatz in: KommJur 08/2022, S. 281 ff., "Live-Streaming von Ratssitzungen als Verfassungsgebot"

Das Informations- und Kommunikationsverhalten der Bevölkerung hat sich dramatisch verändert. Darauf müssen Satzungsgeber und Gesetzgeber reagieren, um das Öffentlichkeitsgebot sicherzustellen. Der Hinweis auf Teilnahmemöglichkeiten im Rahmen einer Präsenzsitzung kommunaler Gremien ist nicht mehr ausreichend. Dazu mein Beitrag:

Oliver Junk