"Bürgermeister, den den Genderstern zur Regel machen wollen, überschreiten ihre Grenzen"

Geschlechtersensible Amts- und Vorschriftensprache –
kein Recht der kommunalen Selbstverwaltung

von Prof. Dr. Oliver Junk, Halberstadt

Kommunen kommunizieren vielfältig. Gemeinden, Städte und Landkreise informieren und interagieren, sie setzen Recht. Unter rechtlich zweifelhafter Berufung auf ihre Organisationshoheit haben die Kommunen einen beinahe unübersehbaren Flickenteppich an gendersensibler bzw. geschlechtergerechter Schreibung geschaffen. Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit und rechtliche Eindeutigkeit der Sprache leiden. Im Rahmen des Beitrages thematisiert der Verfasser, dass die Kommunen keine Regelungskompetenz zu einer eigenen lokalen gendersensiblen Amts- und Vorschriftensprache haben.

I. Vorbemerkung

(…..)

Es soll auch nicht der wissenschaftlichen Frage nachgegangen werden, ob neue Sprachregeln tatsächlich zu einer gerechteren Gesellschaft beitragen, Frauen sichtbarer werden, sich die Berufswahl von Frauen verändert oder offener über Geschlechterrollen nachgedacht wird. Festzuhalten ist, dass sich einheitliche und allgemein anerkannte Regelungen einer „gendergerechten Sprache“ bisher nicht herausgebildet haben. Deshalb ist der Frage nachzugehen, was die Kommunen aus juristischer Sicht in Bezug auf geschlechtergerechte Sprache tun dürfen, ggf. tun müssen. Hat es Relevanz, dass die Einheitlichkeit der geschriebenen Sprache im deutschsprachigen Raum aktuell nicht (mehr) gegeben ist? Haben die Kommunen eine Regelungskompetenz zur Ausgestaltung ihrer Amts- und Vorschriftensprache, das Recht auf Gendern?

(….)


DER BEITRAG WIRD IN DEN DEUTSCHEN VERWALTUNGSBLÄTTERN VERÖFFENTLICHT.

Ein Vorbericht im RUNDBLICK: 

 

Oliver Junk