Beitrag in apf 6/2023: Vorteile und Herausforderungen digitaler Ratsarbeit

Vorteile und Herausforderungen digitaler Ratsarbeit

von Prof. Dr. Oliver Junk, Halberstadt[1]

 

I. Vorbemerkung

Schenken wir den Grußworten von Bürgermeistern[2] Glauben, sind die Digitalisierungsprozesse in den Kommunen schlüssig aufgesetzt: Online-Plattformen, DMS, Umsetzung des OZG, Digitalisierungsstrategie, Digitalisierungsausschuss, digitale Bürgerbeteiligung, Implementierung von KI-Technologie, E-Government, Smart-City-Prozesse. Sicher ist: Das gilt für die digitale Ratsarbeit nicht. In den Städten, Gemeinden und Landkreisen ist (noch) große Zurückhaltung zu spüren. In Erinnerung zu rufen ist, dass vor der Pandemie kommunale Gremiensitzungen ausschließlich in Präsenz rechtlich zulässig waren.

 

- digitale Ratsarbeit ist gekommen, um zu bleiben -

 

Aber die digitale Ratsarbeit ist gekommen, um zu bleiben. Die COVID-19-Pandemie hat auch in diesem Bereich zu grundlegenden Veränderungen geführt.[3]Fehlende Präsenzmöglichkeiten veranlassten die Landesgesetzgeber zunächst, kommunale Selbstverwaltung durch die Zulassung von digitalen und hybriden Gremiensitzungen sicherzustellen. Diese Regelungen waren bzw. sind als Ausnahme von der Präsenzsitzung nur in besonderen Notsituationen - wie eben der Pandemie - vorgesehen. In den Kommunen wurde sodann bewiesen, dass die neuen Formen digitaler Entscheidungsfindungen technisch möglich sind sowie Effizienz und …… (…..).




[1] Prof. Dr. Oliver Junk wurde mit einer Arbeit zum Thema „Das Konnexitätsprinzip in der Bayerischen Verfassung“ im Jahr 2006 promoviert. Von 2002 bis 2011 war er ehrenamtlicher Stadtrat der Stadt Bayreuth, von 2011 bis 2021 hauptamtlicher Oberbürgermeister der Stadt Goslar. Seit Februar 2022 ist Prof. Dr. Oliver Junk mit der Vertretungsprofessur für Verwaltungsrecht, Schwerpunkt Kommunalrecht, an der Hochschule Harz beauftragt.

Oliver Junk