Vorlesung im Kommunalrecht

Ohne die Vermittlung von theoretischen Grundlagen geht es nicht: Was unterscheidet den Bürger von einem Einwohner? Welche Kompetenzen hat der Hauptverwaltungsbeamte, was entscheidet die Vertretung? Wie ist das mit Fraktionen und ordnungsgemäßer Beschlussfassung im Rat? Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern? Was macht eigentlich kommunale Selbstverwaltung aus? Freie Spitze? Doppelhaushalt……..

Und doch unterscheidet sich Theorie und Praxis. Und besonders spannend sind während des Studiums Einblicke in Rathäuser und über den Rücken der Bürgermeister.

Genau so bilden wir an der Hochschule Harz aus: Kooperationen zwischen Kommunen und der Hochschule, Praxisprojekte, Einblicke in die kommunale Praxis und nicht nur in Kommentare zum Kommunalverfassungsgesetz.

Ich habe mich deshalb sehr gefreut darüber, dass vier Bürgermeister ihre Kalender freigeschoben und untereinander abgestimmt haben, zur Durchführung einer Kommunalrechtsvorlesung zu Beginn der Vorlesungszeit im Sommersemester.

Marcus Weise aus Harzgerode, Oberbürgermeister Tobias Kascha aus Wernigerode, Halberstadts Oberbürgermeister Daniel Szarata und der Oberbürgermeister der Welterbestadt Quedlinburg Frank Ruch haben spannende Einblicke in ihre tägliche Arbeit gegeben und auch die besonderen Herausforderungen des Bürgermeisteramtes beschrieben. Herzlichen Dank für den Besuch!

Und Matthias Bein vielen Dank für die Fotos.


Oliver Junk