"Deutschland nach den Kommunalwahlen"

Auszug aus dem “Kommunal”-Artikel:

In vielen Kommunen hat die AfD mehr Sitze errungen, als auf den Wahllisten Kandidatinnen und Kandidaten standen. Anderswo haben Einzelkandidaten mehr als ein Mandat errungen, können aber ebenfalls nur einen Gemeinderat stellen. Und in vielen Orten wurde die AfD stärkste Kraft, darf aber trotzdem keine Vorsitze in Gemeinderäten oder Kreistagen stellen. Die AfD sieht sich als Opfer. Doch wie ist eigentlich die rechtliche Situation - in zwei Fernseh-Interviews geben zwei KOMMUNAL-Experten Antworten auf diese Fragen.

Professor Oliver Junk ist vielen unserer Leser als Experte für Kommunalpolitik gut bekannt. Der frühere Oberbürgermeister von Goslar gehörte zum Gründungsteam unserer Webinar-Reihe "Faszination Kommune" und ist regelmäßiger Gastautor in unserem Magazin zu kommunalpolitischen Rechtsfragen. Hauptberuflich ist Oliver Junk inzwischen Verwaltungsrechtler an der Hochschule Harz. Von seinem Wissen wollte nun auch der MDR profitieren. Es geht um die Frage von unbesetzten Gemeinderäten. Denn in vielen Kommunen hatte die AfD vergleichsweise wenige Kandidaten aufgestellt, errang dort aber oft mehr Sitze als sie Kandidaten hatte. Die Sitze bleiben entsprechend unbesetzt. "Die fehlende Zahl von Menschen, die bereit sind, für ein Ehrenamt im Gemeinderat zu kandidieren, ist ein Problem für die kommunale Selbstverwaltung und Demokratie" erläuterte Oliver Junk in dem Fernsehinterview. “

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Oliver Junk