Beitrag in der LKV 11/2024: Zur Rechtmäßigkeit der Verleihung einer posthumen Ehrenbürgerwürde


 

Das Ehrenbürgerrecht steht gewiss nicht im Zentrum juristischer Diskurse in der kommunalrechtlichen Fachliteratur.  Die Verleihung von Ehrenbürgerrechten - und insbesondere die Diskussionen um die Entziehung solcher in der Nazizeit erworbenen Rechte[1] - sind stärker Themen in Nachrichtenmagazinen und Tageszeitungen.

 

Eine juristisch spannende Fallkonstellation hat nun jüngst allerdings die Stadt Göttingen (Niedersachsen) geliefert. Anfang Dezember 2024 streute die Deutsche Presse-Agentur eine Pressemeldung der Stadt Göttingen, wonach der ehemalige niedersächsische Landesminister und Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann posthum mit dem Ehrenbürgerrecht der Stadt Göttingen ausgezeichnet wurde.[2] Und damit darf (mal wieder) die Frage beantwortet werden, ob die posthume Verleihung eines Ehrenbürgerrechts rechtmäßig ist.

 




[1] Allein Adolf Hitler wurde in rund 4.000 Städten die Ehrenbürgerschaft während der Nazizeit verliehen.

[2] Vgl.: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Ehre-posthum-Thomas-Oppermann-ist-Ehrenbuerger-von-Goettingen,aktuellbraunschweig14500.html, zuletzt abgerufen am 09.12.2024.

Oliver Junk