Vereinfachte Vergabe von Zuwendungen der Kommunen an Dritte
Vor dem Hintergrund, dass zahlreiche öffentlichen Aufgaben einer Kommune von Stellen außerhalb der Verwaltung erledigt werden, bedarf es der Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Form von Zuwendungen. Zuwendungen sind insbesondere auf kommunaler Ebene eine unverzichtbare Finanzierungsquelle, um bestimmte politische oder wirtschaftliche Ziele zu erreichen. In diesem Zusammenhang können Kommunen sowohl Fördermittelempfänger sein oder aber selbst als Bewilligungsbehörde handeln, in dem sie eigenständig Förderprogramme entwickeln, über die sie finanzielle Mittel an Dritte weiterreichen. Der Fokus der weiteren Ausführungen liefert praktische Einblicke in eine vereinfachte Vergabe von Zuwendungen an Dritte für die Ebene der Landkreise auf Basis der Rechtslage in Sachsen-Anhalt