"Die Haushaltssatzung für zwei Jahre - doppelt hält besser?" (GemH 8/2023)

Die Aufstellung eines Doppelhaushalts wird von vielen Kommunen nicht in Betracht gezogen. Warum eigentlich? Auf Länderebene ist der Doppelhaushalt weit verbreitet. Die Erfahrungen von Kommunen, die mit einer Haushaltssatzung für zwei Jahre arbeiten sind positiv. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Vor- und Nachteile sowie die praktischen Erfahrungen von Kommunen die mit einem Doppelhaushalt arbeiten sind Inhalt einer aktuellen wissenschaftlichen Untersuchung von Niklas Pritzl, Prof. Dr. Oliver Junk und Matthias Wiener, veröffentlicht in der GemH 2023, 175-180.

Niklas Pritzl, Oliver Junk und Matthias Wiener

 

Die Haushaltssatzung für zwei Jahre – doppelt hält besser?

 

Abstract

 

Und jährlich grüßt der Haushaltsaufstellungsprozess – in den weit überwiegenden Kommunen der Bundesrepublik Deutschland. Die tradierte Praxis kann durch den Erlass eines Doppelhaushaltes – also einer Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre – durchbrochen werden. In der Praxis sind Doppelhaushalte auf kommunaler Ebene jedoch selten anzutreffen, obwohl die Landesgesetzgeber diese Möglichkeiten in den Kommunalverfassungsgesetzen und Gemeindeordnungen verankert haben. Doch warum ist das so? Warum setzt sich der Beschluss eines Doppelhaushalts nicht gegen jahresbezogene Haushaltsaufstellungsprozesse durch? Diesen Fragen geht der folgende Aufsatz nach. Im Fokus steht dabei das Land Sachsen-Anhalt.

Oliver Junk