Fachbeitrag zur Ausweitung der Prüfungskompetenzen des Landesrechnungshofes
Mit der jüngsten Gesetzesänderung des Kommunalverfassungsgesetzes hat der Landesgesetzgeber in Sachsen-Anhalt die Prüfrechte des Landesrechnungshofs gegenüber Kommunen spürbar erweitert und damit die überörtliche Finanzkontrolle strukturell neu justiert. Kritisch vorweggeschickt sei, dass der Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt sehr eifrig bei den Änderungen der haushaltsrechtlichen Vorschriften für die Kommunen ist. Dieser Eifer ist hinsichtlich der dringend notwendigen Verbesserungen der finanziellen Rahmenbedingungen für die Kommunen durch das Land nicht wahrnehmbar.
Die mit der Gesetzesänderung einhergehende Diskussion um die erweiterten Prüfbefugnisse des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt auf kommunaler Ebene macht – zugespitzt formuliert – folgende Standpunkte deutlich: Schwächt oder stärkt die Erweiterung der Prüfungsrechte das kommunale Selbstverwaltungsrecht? Es geht um Verantwortungsverteilung: Wie viel Kontrolle braucht ein System, damit kommunale Selbstverwaltung nicht nur formal garantiert, sondern faktisch handlungsfähig bleibt?